KombiMed Tarif KDBE

Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung

Entscheiden Sie selbst über die Qualität Ihrer zahnärztlichen Versorgung. Beugen Sie z.B. Parodontitis oder Zahnerkrankungen durch professionelle Zahnreinigungen vor. Mit dem KombiMed Tarif KDBE finden Sie hier die richtige Lösung.

Schutz über die gesetzliche Krankenkasse hinaus

  • 2 professionelle Zahnreinigungen (PZR) pro Jahr
  • Parodontologische Leistungen und Wurzelbehandlungen soweit keine Leistungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen
  • Kieferorthopädie mit vorbereitenden Maßnahmen und sonstigen kieferorthopädischen Zusatzleistungen

Die Versicherungsleistungen

  • Erstattungsfähige Kosten für professionelle Zahnreinigung (PZR) werden 2 x pro Kalenderjahr zu 100% übernommen, je PZR jedoch höchstens 75 EUR. Bei einem kooperierenden Zahnarzt/goDentis-Partnerzahnarzt, bis max. 100 EUR je PZR.
  • Erstattungsfähige Kosten für medizinisch notwendige parodontologische Leistungen und Wurzelbehandlungen werden zu 100% erstattet, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen.
  • Erstattungsfähige Kosten für beschriebene kieferorthopädische Maßnahmen werden zu 100%, maximal jedoch bis 1.500 EUR je Versicherungsfall erstattet, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise (auch unter Berücksichtigung des Kreises der gesetzlich Krankenversicherten) berechnet sind und bei Kieferorthopädie anfallen.

Die Wartezeiten betragen 8 Monate für Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie für Kieferorthopädie. Für die PZR besteht keine Wartezeit. Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar sind bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) versichert.

Bitte beachten Sie:

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
  • Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.