Sprechstunde

Der zahnärztliche Notdienst

IM NOTFALL FÜR SIE DA

Wann sind Zahnschmerzen ein Fall für den Zahnärztlichen Notdienst? Der Zahnärztliche Bereitschaftsdienst hilft außerhalb der üblichen Sprechstunden: am Wochenende, nachts und an Feiertagen.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisieren bundesweit den Zahnärztlichen Bereitschaftsdienst. Der Notdienst hilft, wenn eine unmittelbare Behandlung dringend erforderlich ist:
• Schmerzen, z.B. Zahnnervenentzündung
• Unfallverletzungen, z.B. Zahnfraktur, Kieferfraktur
• Nachblutungen, z.B. nach zahnchirurgischen Eingriffen
• Fieberhafte Entzündungen, z.B. bei Kieferabszess

Information

Wer im jeweiligen Bundesland
Notdienst hat, ist hier nachzulesen.


Im Notdienst werden nur unmittelbar dringende Behandlungen durchgeführt. Oft kann die zur Schmerzbeseitigung notwendige Therapie nur begonnen werden. In den folgenden Tagen können weitere Termine in einer Zahnarztpraxis notwendig werden.

Einfache zahnmedizinische Probleme, werden nicht in der Notdienst-Sprechstunde behandelt.

Wie erfahre ich, welche Praxis Notdienst hat?

Bisher gibt es keine bundeseinheitliche Rufnummer für den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst. Doch wer im jeweiligen Bundesland Notdienst hat, ist im Internet nachzulesen: http://www.116117.de/de/zahnaerztlichenotdienste.ph

Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten müssen bei einer Schmerzbehandlung gegen Vorlage ihrer Versicherungskarte in der Regel nichts dazu bezahlen. Werden allerdings Zusatzleistungen oder Zahnersatzleistungen erbracht, können für den Patienten Kosten entstehen. Fragen Sie dazu den behandelnden Zahnarzt.

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