Gesundheit

Kieferorthopädie: So können sich Eltern vor hohen privaten Zuzahlungen schützen

Über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland tragen inzwischen eine Zahnspange. Wenn bei Kindern und Jugendlichen Zahnstellungen kieferorthopädisch behandelt werden sollen, zahlen gesetzliche Krankenversicherungen ab einem definierten Schweregrad die komplette Behandlung. Wer allerdings mehr als die Regelversorgung möchte, muss privat zuzahlen.

Foto: Studio Romantic/AdobeStock

Das Ideal: Gerade Zähne
Schöne, gerade und gesunde Zähne sind ein Statussymbol. Ein Lächeln mit einem perfekten Gebiss steht für Gesundheit und Erfolg. Nur sehr wenige Menschen werden allerdings mit dem perfekten Gebiss geboren: Bei 95 von 100 Menschen stehen die Zähne nicht so, wie sie es idealerweise sollten. Dem entgegen steht die Zahl der medizinisch notwendigen Behandlungen. Ungefähr 35 von 100 Menschen haben eine Fehlstellung, die behandelt werden muss, bei einem weiteren Drittel ist die Behandlung wünschenswert, aber nicht zwingend.

Kieferorthopädie ist Gesundheitsvorsorge
Ein gesunder Kiefer mit geraden Zähnen verbessert nicht nur das Aussehen, sondern ist auch eine langfristige Investition in die eigene Gesundheit. Ein gesundes Gebiss erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass es seine Aufgaben möglichst lange wahrnehmen kann. Zudem erschweren Fehlstellungen die Zahnpflege. Das Risiko, dass sich Zahnbelag in schwer erreichbaren Ecken ansiedelt, ist deutlich erhöht. Das verursacht Karies, Zahnfleischentzündungen oder Erkrankungen des Zahnhalteapparats. Dadurch können sich die Zähne lockern oder ausfallen. Zudem werden Erkrankungen des gesamten Körpers wie Rheuma, Diabetes oder Herzinfarkt begünstigt.

Notwendige Zuzahlungen erkennen und Vorsorgen
Viele Kinder unter 18 Jahren sind von mehr oder weniger starken Kieferfehlstellungen betroffen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in der Gebührenordnung für Zahnärzte so genannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1-5) vor. Die Behandlungskosten werden nur ab einem gewissen Schweregrad von den gesetzlichen Krankenversicherungen und in Höhe der Regelversorgung übernommen.

Für Behandlungen von Kieferfehlstellungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 1 und 2 zahlen gesetzliche Krankenversicherungen nicht. Bei Privatversicherten ist das abhängig vom Tarif. Diese Behandlungen sind aus Sicht der GKV als „medizinisch sinnvoll“ eingestuft, sie sind jedoch nicht „unbedingt notwendig“. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich für eine Behandlung zu entscheiden, obwohl die gesetzliche Krankenversicherung kein Geld dafür gibt. Dann werden die Kosten eventuell von einer privaten (Zusatz-)Versicherung übernommen oder müssen selbst getragen werden.

Entscheiden sich die Eltern dennoch für eine Behandlung ihres Kindes, müssen sie immer selbst für die gesamten Kosten aufkommen. Um hier vorzusorgen, lohnt sich in der Regel eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Zahntarife auch Kieferorthopädie mit abdecken. Stuft der Kieferorthopäde einen Patienten in KIG 3-5 für „schwere Zahnfehlstellungen“ ein, so übernimmt normalerweise die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der langjährigen Therapie. Auch hier kann es allerdings zu Zusatzkosten kommen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Dabei hilft es, sich darüber klar zu werden, welche dieser Zusatzleistungen den Komfort erhöhen, was den Behandlungsablauf optimiert und was medizinisch begründet ist. Eltern sollten sich frühzeitig über eine Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen informieren. Ist der Versicherungsfall bereits eingetreten, leistet eine noch schnell abgeschlossene Zahnzusatzversicherung nicht mehr. Ausschließlich die ERGO Krankenversicherung bietet einen einzigartigen Schutz mit Sofortleistung für Kinder an, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Regelversorgung:

Regelversorgung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) alle medizinischen Leistungen, die allen gesetzlich Versicherten zustehen.

Gerade Zähne für Erwachsene
Immer mehr Erwachsene lassen sich die Zähne korrigieren, auch noch im höheren Alter. Folgen von ursprünglich nur leichten Fehlstellungen können sich mit den Jahren stärker ausprägen. Bei Erwachsenen kann ohne operativen Eingriff allerdings nur noch die Zahnstellung verändert werden. Die Kieferlage lässt sich dadurch nicht mehr beeinflussen. Viele erwachsene Patienten tragen ihre Brackets ausgesprochen selbstbewusst. Sie sehen in ihnen ein Zeichen für Disziplin, Willensstärke und Belastbarkeit. Für alle, die ihre kieferorthopädische Behandlung nicht öffentlich machen wollen, gibt es die Lingualtechnik und durchsichtige Alignerschienen.

Zusatzleistungen für ein gerades, gesundes Ergebnis
Eine kieferorthopädische Behandlung ohne regelmäßige professionelle Zahnreinigung ist in den wenigsten Fällen sinnvoll. Niemand möchte am Ende der Behandlung zwar gerade, aber kranke und kariesbehaftete Zähne als Ergebnis sehen. Deshalb bieten nicht nur Zusatzversicherungen, sondern auch einige gesetzliche Krankenkassen aufgrund ihrer Satzung über das gesetzliche Maß hinausgehende Zusatzleistungen an.
Hier ein paar der gängigsten Zusatzleistungen:
• Glattflächenversiegelung
• Professionelle Zahnreinigung
• Lingualretainer

Schon gewusst?

Nur bei 5 % der Bevölkerung stehen Zähne und Kiefer so, wie sie sollten. 35 % aller Menschen haben eine Fehlstellung, die behandelt werden müsste. Bei 32 von 100 Kindern hat die kieferorthopädische Behandlung nur 1–2 Jahre gedauert. 20 von 100 Kindern wurden 5 Jahre und länger behandelt. In den KombiMed ZahnTarifen der DKV AG gibt es zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten von der kleinen Lösung bis zum Premiumschutz. Ca. 1/3 der Patienten, die sich an Universitätskliniken behandeln lassen, ist über 18 Jahre alt.

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