Bleibt die freie Zahnarztwahl, wenn ich eine Zahnzusatzversicherung habe?
Ja, die Wahl des Zahnarztes bleibt unberührt von der Zahnzusatzversicherung. Das ist in Deutschland sogar gesetzlich festgelegt – Sie haben weiterhin die freie Arztwahl. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung aber trotzdem: Es gibt Tarife, die eine höhere Erstattung leisten, wenn Sie kooperierende Zahnarztpraxen aufsuchen, z.B. Partnerzahnarztpraxen von goDentis.
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