KombiMed Tarif KDT50

Beim Zahnarzt

Erstattet werden zusammen mit den Leistungen der GKV 55 Prozent bei Behandlung durch einen kooperierenden Zahnarzt/goDentis Partnerzahnarzt, sonst 50 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für

  • Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen)
  • Implantate
  • Einlagefüllungen
  • dentinadhäsive Füllungen

Die Versicherungsleistungen betragen

  • 250 € im ersten Versicherungsjahr
  • 500 € in den ersten beiden Versicherungsjahren
  • 750 € in den ersten drei Versicherungsjahren
  • Die Höchstsätze entfallen bei einem Unfall

Besonderheiten

Wird eine zahnärztliche Maßnahme ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung (Ausnahme: Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen) durchgeführt, so erhöht sich der Erstattungsprozentsatz um 50%-Punkte auf 100%.