KombiMed Tarif KDT50
Beim Zahnarzt
Erstattet werden zusammen mit den Leistungen der GKV 55 Prozent bei Behandlung durch einen kooperierenden Zahnarzt/goDentis Partnerzahnarzt, sonst 50 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen)
- Implantate
- Einlagefüllungen
- dentinadhäsive Füllungen
Die Versicherungsleistungen betragen
- 250 € im ersten Versicherungsjahr
- 500 € in den ersten beiden Versicherungsjahren
- 750 € in den ersten drei Versicherungsjahren
- Die Höchstsätze entfallen bei einem Unfall
Besonderheiten
Wird eine zahnärztliche Maßnahme ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung (Ausnahme: Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen) durchgeführt, so erhöht sich der Erstattungsprozentsatz um 50%-Punkte auf 100%.