KombiMed Zahn Tarif Z90

DKV Deutsche Krankenversicherung

Schutz über die gesetzliche Krankenkasse hinaus

  • 90% Zahnersatz (z.B. Kronen, Implantate)
  • 100% Zahnbehandlung (z.B. Inlays, Füllungen)
  • 100% Professionelle Zahnreinigung einmal pro Jahr

Alle Details

  • Zahnersatz
    90% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kronen, Teilkronen (z.B. Onlays, Veneers) Brücken, Zahnprothesen und deren Wiederherstellung, Verblendungen, Begleitleistungen (z.B. Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen) und Materialkosten.
  • Implantate
    90% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Implantate sowie dazugehörige chirurgische Maßnahmen (z.B. Knochenaufbau)
  • Zahnärztliche Leistungen
    90% für Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscherschienen) sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht
  • Zahnbehandlung (inkl. Inlays)
    100% inkl. der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnfüllungen, z. B.: Inlays, Kunststofffüllungen in Dentin-Adhäsivtechnik
    100% für parodontologische Leistungen und Wurzelbehandlungen sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht
  • Zahnprophylaxe
    100% für eine Behandlung je Kalenderjahr (z.B. für professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung oder Fissuren Versiegelung
  • Kieferorthopädie (KFO)
    100% bis zu 2.000 € je Versicherungsfall (KIG 1-5), sofern bei Beginn der Behandlung das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
    100% ab Vollendung des 18.Lebensjahres wenn die Maßnahmen aufgrund eines Unfalls erforderlich sind.
  • Begrenzung in den ersten drei Versicherungsjahren:
    im 1. Versicherungsjahr bis 500 €
    im 1. bis 2. Versicherungsjahr bis 1.000 €
    im 1. bis 3. Versicherungsjahr bis 1.500 €
  • Zahnstaffel
    Summenbegrenzung für alle im Tarif enthaltenen Leistungen mit Ausnahme Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe
    im 1. Versicherungsjahr bis 1.000 €
    im 1. bis 2. Versicherungsjahr bis 2.000 €
    im 1. bis 3. Versicherungsjahr bis 3.000 €
  • Startvorteil
    Wir können die Summenbegrenzung auf die ersten zwei Versicherungsjahre verkürzen, wenn die versicherte Person Maßnahmen zum Erhalt ihrer Zahngesundheit durchgeführt hat. Dies wird im Rahmen des Abschlusses gesondert abgefragt.
  • Wartezeiten
    Keine

 

 

Video: Zahnzusatzversicherung einfach erklärt

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